Rechtsprechung
   OLG Hamm, 28.07.2011 - II-8 UF 86/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,17940
OLG Hamm, 28.07.2011 - II-8 UF 86/11 (https://dejure.org/2011,17940)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.07.2011 - II-8 UF 86/11 (https://dejure.org/2011,17940)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Juli 2011 - II-8 UF 86/11 (https://dejure.org/2011,17940)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,17940) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil im Wege der einstweiligen Anordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1666; BGB § 1671
    Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil im Wege einstweiliger Anordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Tauziehen um den Sohn - Gericht hebt per einstweiliger Anordnung das gemeinsame Sorgerecht der Eltern auf

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Eingeschränkte Erziehungsfähigkeit: Sorgerechtsentzug?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein gemeinsames Sorgerecht bei mangelnder Erziehungsfähigkeit

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 236
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Dresden, 10.01.2003 - 10 WF 783/02

    Anordnung; Beschwerde; Umgangsrecht; elterliche Sorge;

    Auszug aus OLG Hamm, 28.07.2011 - 8 UF 86/11
    f) Entscheidend spricht jedoch auch für einen vorläufigen weiteren Verbleib von U im Haushalt seiner Mutter der Umstand, dass nach ständiger Rechtsprechung des Senates vollzogene amtsgerichtliche Eilentscheidungen zur elterlichen Sorge regelmäßig im Beschwerdeverfahren nur dann abzuändern sind, wenn die Beschwerde Umstände aufzeigt und glaubhaft macht, aus denen sich für den verbleibenden Zeitraum bis zur abschließenden Klärung im Hauptsacheverfahren eine Gefährdung des Wohls des Kindes oder die Gefahr sonstiger schwerwiegender Unzulänglichkeiten für dessen Versorgung ableiten lassen (so auch OLG Dresden MDR 2003, 633 = FamRZ 2003, 1306).
  • OLG Hamm, 05.07.2012 - 11 UF 106/12

    Einstweilige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil

    Wenn der Streit der Kindeseltern ohne eine auch nur vorläufige Regelung bis zur Vorlage des in der Hauptsache mutmaßlich in Auftrag zu gebenden Sachverständigengutachtens und der auf dessen Grundlage erfolgenden Gerichtsentscheidung - möglicherweise wiederum erst in zweiter Instanz - weiterginge, würden die Kinder hierdurch möglicherweise in ihrer Entwicklung schwer geschädigt werden (in diesem Sinne allgemein etwa auch OLG Hamm, Entscheidung vom 28.07.2011 - 8 UF 86/11 - FamRZ 2012, 236).
  • OLG Hamm, 18.11.2013 - 8 UF 169/12

    Übertragung der elterlichen Sorge auf den nichtehelichen Kindesvater allein, da

    ee) Der Kindeswille ist in der Gesamtwürdigung als wichtiger Faktor zu beachten (vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 28.07.2011, II-8 UF 86/11, und vom 26.01.2011, II-8 UF 228/10).
  • OLG Karlsruhe, 27.07.2023 - 16 UF 86/23

    Übertragung des Sorgerechts im Wege der einstweiligen Anordnung

    Vollzogene Eilentscheidungen zur elterlichen Sorge sind im Beschwerdeverfahren regelmäßig nur zu ändern, wenn die Beschwerde Umstände aufzeigt und glaubhaft macht, aus denen sich für den verbleibenden Zeitraum bis zur abschließenden Klärung im Hauptsacheverfahren eine Kindeswohlgefährdung oder die Gefahr sonstiger schwerwiegender Unzulänglichkeiten für dessen Versorgung ableiten lassen (OLG Hamm, Beschluss vom 28. Juli 2011 - II-8 UF 86/11 -, Rn. 35, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 10. Januar 2003, 10 WF 783/02, FamRZ 2003, 1306, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht